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Allgemeine Vermiet- und Geschäftsbedingungen

der Fa. NATURWERKSTATT24

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NATURWERKSTATT24.de

Vermietung von professionellen Gartengeräten

 

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§ 1 Allgemeines

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1.1. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Vermieter (NATURWERKSTATT25, Hermannstraße 40, 66359 Bous) und dem Mieter zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem jeweiligen Mietvertrag einschließlich der gegenständlichen allgemeinen Vermiet- und Geschäftsbedingungen geregelt.

1.2. Bei Abschluss eines Mietvertrages hat sich der Mieter durch einen gültigen deutschen Personalausweis auszuweisen. Aus rechtlichen Gründen ist zur Anmietung zwingend ein deutscher Personalausweis erforderlich!

1.3. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt und transportiert werden. Das Überführen in andere Länder ist nicht gestattet.

1.4. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, seine personenbezogenen Angaben per Ausweisdokument zu bestätigen. Eine Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich unter Wahrung der Vorgaben laut DSGVO.

 

§ 2 Bereitstellung und Übernahme von Mietgeräten

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2.1. Die zu vermietenden Geräte werden vom Vermieter in betriebsbereitem Zustand bereitgestellt, Geräte mit Verbrennungsmotor werden voll getankt.

2.2. Der Mieter ist verpflichtet, bei Übernahme des Gerätes dessen ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand zu überprüfen und diesen mit dem Empfang

durch Unterschrift auf den Übergabepapieren zu bescheinigen.

2.3. Ferner verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgerätes anzuzeigen.

2.4. Der Vermieter ist berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrages zu verweigern, sofern ihm kein Einsatzort vom Mieter angegeben werden kann, der dem Vermieter unter angemessenem Aufwand einen Zugriff auf die Maschine erlaubt.

2.5. Ist eine schuldhafte Verzögerung durch fehlende Unterlagen oder Angaben auf den Mieter zurückzuführen, so wird der entstandene Schaden in vollem Umfang durch den Mieter getragen.

2.6. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den im Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit mietweise zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietzins bzw. die Miete zu zahlen und hierauf einen Kautionsbetrag zu hinterlegen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert, betriebsbereit und vollständig zurückzugeben.

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§ 3 Zustandekommen des Mietvertrages, Reservierungen

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3.1. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Mieter zustande. Der Mieter willigt ein, sämtliche Vereinbarungen des Vertrages einzuhalten. Für den Vermieter gelten die vertraglichen Vereinbarungen auch ohne dessen Unterschrift.

​3.2. Der Mieter kann vorab den Wunsch zur Reservierung des Mietgegenstandes mündlich, telefonisch, schriftlich oder textlich äußern.

3.3. Reservierungen sind lediglich bis zum vereinbarten Zeitpunkt für den Vermieter bindend. Danach kann der Vermieter über das reservierte Mietobjekt wieder frei verfügen.

3.4. Der Vermieter behält sich vor, Reservierungen in vollem Umfang zu berechnen, sollte die Stornierung nicht 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen.

3.5. Ein Anspruch auf den Abschluss eines Mietvertrages mit dem reservierten Mietgegenstand besteht bei Reservierungen nicht.

Der Vermieter hält sich jedoch an den Mietwunsch des Mieters aus der Reservierung, solange der Vermieter nicht unverschuldet lieferunfähig wird.

Insbesondere ist der Vermieter lieferunfähig, wenn:

  • Der Mietgegenstand vom Vormieter über den Vertragszeitraum hinaus verspätet zurückgeben wird.

  • Der Mietgegenstand durch den Vormieter beschädigt wurde und der einwandfreie Betrieb des Mietgegenstandes nicht mehr gewährleistet werden kann.

  • Der Mietgegenstand abhandengekommen ist (Diebstahl).

  • Höhere Gewalt die eine Vermietung der Sache unmöglich macht.

3.6. Der Vermieter kann für bestimmte Mietgegenstände bei deren Reservierung eine Anzahlung verlangen. Kommt aus Gründen, die der Reservierende zu vertreten hat, kein Mietvertrag zu Stande, kann die Anzahlung vom Vermieter einbehalten werden.

3.7. Im Einzelfall gesonderte Reglungen behält sich der Vermieter vor.

 

§ 4 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit

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4.1. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes. Sie endet mit der dem Mieter bestätigten Rücknahme.

4.2. Als Mietdauer gilt der im Mietvertrag genannte Zeitraum.

4.3. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Verlängerungen über die vertraglich vereinbarte Mietzeit hinaus.

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§ 5 Mietpreis, Kaution, Zahlung der Miete

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5.1. Grundlage für die Berechnung der Miete (Kurztarif, Tagestarif und Wochenendtarif) ist ausschließlich der im Mietvertrag genannte Mietpreis. Die angegebenen Preise sind, sofern nicht anders vermerkt, Tagesmietpreise pro angefangene 24 Stunden.

5.2. Der Mietpreis gilt für normale Nutzung im 8-Stunden-Tag und bei einer 6-Tage-Woche und wird zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer

berechnet.

5.3. So weit nicht anders vereinbart beginnt die Miete mit der Uhrzeit / dem Tag der Abholung ab Standort Bous. Ein eventueller Hin- bzw. Rücktransport wird nicht in die Mietdauer mit einberechnet.

5.4. Die Miete ist spätestens bei Abholung oder Anfuhr im voraus zu zahlen.

5.5.Das Mietverhältnis endet mit der Rücklieferung des Gerätes.

5.6 Der Vermieter hat Anspruch auf die Vorauszahlung eines unverzinslichen Kautionsbetrages, der je nach Art des Mietgegenstandes vom Vermieter festgelegt und im Mietvertrag aufgeführt wird. Der Kautionsbetrag deckt anteilig bestehende Risiken ab, insbesondere zu Maschinenbruch, Verlust, außerordentlichem Verschleiß und sonstigen Risiken, die mit einer erheblichen, außergewöhnlichen vom Mieter verursachten Verschlechterung des Mietgegenstandes einhergehen. Die Rückerstattung erfolgt in voller Höhe nach Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern die unter Ziff. 9 „Rückgabe“ getroffenen Regelungen eingehalten worden sind. Andernfalls erfolgt eine Reduzierung der Kautionsrückerstattung in Abhängigkeit des annähernd tatsächlichen Wertverlustes an dem Mietgegenstand. Ein darüberhinausgehender, nachgewiesener Schadensersatz wird dadurch nicht ausgeschlossen.

5.7. Zum Ausgleich von Mietzahlungen werden grundsätzlich keine Wechsel akzeptiert.

5.8. Der Vermieter ist berechtigt, den Kautionsbetrag auch nach Rückgabe des Mietgegenstandes ganz oder teilweise einzubehalten, bis er Gelegenheit hatte, nach Rückgabe den Mietgegenstand eingehend auf Mängel zu überprüfen.

5.9. Sofern nicht vom Mieter ausdrücklich abweichend erklärt, gilt die Person, welche die Rückgabe des Mietgegenstandes vornimmt, als bevollmächtigt für den Mieter Erklärungen abzugeben und Erstattungsbeträge in Empfang zu nehmen.

5.10. Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht zum Ende der vereinbarten Mietzeit an den Vermieter zurückgegeben, hat der Mieter – unbeschadet der Pflicht zur sofortigen Rückgabe – für den Zeitraum der Mietzeitüberschreitung einen vollen, unverminderten Tagesmietsatz je Tag der Überschreitung zu zahlen.

 

§ 6 Haftung des Vermieters

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6.1. Vermietungen können nur soweit durchgeführt werden, wie es der Umfang des Mietlagers erlaubt. Die Liefermöglichkeit von Mietgeräten bleibt vorbehalten.

Der Vermieter ist stets bemüht, die angemieteten Geräte pünktlich bereitzustellen.

6.2. Eine Haftung für Kosten oder Schadenersatz aufgrund verspäteter Anlieferung oder Nichtlieferung von Mietgeräten, durch den Vermieter ist ausgeschlossen.

6.3. Der Vermieter haftet nicht für unsachgemäßen oder fahrlässigen Umgang des Mieters mit dem angemieteten Mietgerät.

6.4. Der Vermieter schließt eine weitergehende Haftung bezüglich Sach- und Personenschäden, ebenso irgendwelchen Schadenersatz ausdrücklich aus.

6.5. Ferner haftet der Vermieter nicht für Mängel an den mit dem Mietgerät ausgeführten Arbeiten, auch nicht für Folgeschäden und Schäden gegenüber Dritten.

 

§ 7 Mietgegenstand, Verantwortung des Mieters / Pflichten des Mieters

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7.1. Der Mietgegenstand einschließlich etwaigem Zubehör wird dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch überlassen. Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und ggf. vollgetanktem Zustand.

7.2. Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er das Mietgegenstand in diesem vertragsgemäßen Zustand erhalten hat, er die Handhabung des Mietgegenstandes erklärt bekam und auf Sicherheitsbestimmungen hingewiesen wurde.

7.3. Der Mieter hat sich zu vergewissern, dass das angemietete Gerät den Zulassungs- und Sicherheitsbestimmungen für seinen Arbeitseinsatz entspricht.

7.4. Vor der Benutzung des Mietgegenstandes hat sich der Mieter mit dessen Bedienung vertraut zu machen. Der Vermieter führt in jedem Fall eine Einweisung durch.

7.5.Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nur bestimmungsgemäß einzusetzen, bei der Benutzung die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbedingungen

zwingend einzuhalten.

7.6. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.

7.7. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät weder an einen Dritten weiterzuvermieten noch Rechte aus diesem Vertrag abzutreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einzuräumen.

7.8. Die erforderlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes und zur Unfallverhütung sowie die Sicherheitshinweise des Vermieters sind zu beachten.

7.9. Es ist dem Mieter untersagt, eigenständige Reparaturversuche am Mietgegenstand vorzunehmen.

7.10. Der Mietgegenstand ist vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Dies gilt insbesondere für nicht eingewiesene sowie solche Personen, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht fähig sind, den Mietgegenstand fach- und sachgerecht zu bedienen.

7.11. Der Mietgegenstand ist gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung sowie Witterungseinflüsse zu schützen.

7.12. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

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§ 8 Rückgabe / Rücklieferung von Mietgeräten

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8.1. Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, unbeschädigt, vollständig gereinigt, vollständig getankt (bei Motorgeräten) und mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt am Ort der Anmietung zurückzugeben.

8.2. Wird der Mietgegenstand nicht im Zustand gem. Ziff. 8.1. zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, den nicht vertragsgemäßen Zustand des Mietgerätes zu beseitigen und dem Mieter neben den Instandsetzungs- und Reinigungskosten auch die Zeit der Instandsetzung und Reinigung anteilig zu dem vereinbarten Mietzins zu berechnen.

8.3. Ist die Säuberung durch den Vermieter notwendig, werden mindestens 30 € berechnet.

 

§ 9 Haftung des Mieters

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9.1. Die Obhutspflicht des Mieters für den Mietgegenstand beginnt mit dessen Entgegennahme und endet mit der vollständigen Rückgabe an den Vermieter.

9.2. Der Mieter hat dem Vermieter für die Beschädigung des Mietgegenstandes nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu leisten. Dies gilt auch für außergewöhnliche Abnutzungen, die auf unsachgemäßen oder unpfleglichen Gebrauch, falschen Transport und/oder mangelnde Ladungssicherung zurückzuführen sind (z.B. Gewaltschäden)

9.3. Der Schadensersatz umfasst mindestens den derzeitigen Wiederbeschaffungswert einzelner Teile einschließlich diesbezüglicher Reparaturkosten bzw. den derzeitigen Wiederbeschaffungswert des gesamten Mietgegenstandes, sofern eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Die zusätzliche Geltendmachung von Kapitalschäden infolge Mietausfall ist nicht ausgeschlossen.

9.4. Bei Diebstahl, Verlust oder Totalschaden des Mietgegenstandes bzw. von Zubehörteilen ist der Vermieter berechtigt, sich im Wege der gesetzlichen Schadensersatzansprüche Ersatz zu beschaffen und dem Mieter die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen. Sofern der zu ersetzende Mietgegenstand bzw. das Zubehörteil nicht mehr als Neuware erhältlich sind, kann der Vermieter ein gleichwertiges Nachfolgeprodukt beschaffen und dem Mieter ersatzweise die Anschaffungskosten dessen in Rechnung stellen.

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§ 10 Haftungsbegrenzung des Mieters

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10.1. Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

10.2. Verbrauchsmaterial, das explizit zum Verkauf angeboten wird, nimmt der Vermieter nur dann zurück, wenn die Verpackungseinheit nicht angebrochen wurde oder das Material nicht genutzt wurde und sich uneingeschränkt zum weiteren Verkauf eignet.

 

§ 11 Stornierung, Kündigung

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11.1. Eine verfrühte Rückgabe von Mietartikeln vor Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mietdauer berechtigt nicht zur Minderung des Mietzinses, es sei denn der Vermieter stimmt zu.

11.2. Der Mietvertrag ist mit einer Frist von einem Werktag von jeder Partei ordentlich kündbar, sofern keine (Mindest-) Mietzeit vereinbart wurde oder diese abgelaufen ist.

11.3. Verletzt der Mieter wesentliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder verstößt er gegen geltende Gesetze bzw. Vorschriften in erheblichem Maß, kann der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich fristlos kündigen.

11.4. Nach einer Kündigung des Mietvertrages ist der Mietgegenstand unverzüglich an den Vermieter auszuhändigen.

 

§ 12 Verlust und Versicherung der Mietgeräte

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12.1. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zu treffen zur Sicherung des Mietobjektes gegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Vandalismus.

Entstehende Schäden hat der Mieter dem Vermieter voll zu ersetzen.

12.2. Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) schriftlich zu informieren, bzw., bei Eigentumsdelikten und Fremdverschulden, ein Nachweis über die polizeiliche Meldung vorzulegen.

12.3. Bei Diebstahl trägt der Mieter 100% des Wiederbeschaffungswertes.

 

§ 13 Verschiedenes

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13.1. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde unwirksam werden, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

 

§14 Gerichtsstand

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Als Gerichtsstand gilt 66359 Bous als vereinbart.

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NATURWERKSTATT 24

Inhaber

Ralph Letzing

Hermannstraße 40

66359 Bous

 

Stand: 03.05.2022

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